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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand: 01.01.2008

I. Arbeitsvermittlung

1. Grundsätzliches
'arbeit und personal' verpflichtet sich, jeden Auftrag zur Arbeitsvermittlung gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen.

2. Ablehnung von Aufträgen zur Arbeitsvermittlung
'arbeit und personal' behält sich vor, Aufträge zur Arbeitsvermittlung abzulehnen, wenn diese gegen geltende Gesetze oder behördliche Vorgaben verstoßen oder aber von ihrem Inhalt oder der Herkunft 'arbeit und personal' unzumutbar sind.

3. Honorar und Zusatzleistungen
Mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem bzw. mehreren von 'arbeit und personal' vermittelten Bewerbern ist die Vermittlungstätigkeit von 'arbeit und personal' erfolgreich abgeschlossen. Damit entsteht auch der Honoraranspruch. Ist eine kostenlose Festvermittlung im Vermittlungsauftrag vereinbart, entfällt der Honoraranspruch. Der Auftraggeber und die arbeitsuchende Person verpflichten sich, unabhängig voneinander, 'arbeit und personal' unverzüglich mitzuteilen, wenn sie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.

4. Entgelte und Verzug von Zahlungen
Sobald zwischen dem Auftraggeber und der arbeitsuchenden Person ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, stellt 'arbeit und personal' dem Kunden eine Rechnung zu, die innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir zusätzlich Zinsen und eventuelle Einziehungskosten.

5. Verpflichtung der arbeitsuchenden Person
Die arbeitsuchende Person verpflichtet sich, in ihrem von 'arbeit und personal' erstellten Bewerberprofil nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

6. Rückgabe von Bewerbungsunterlagen
Hat der Auftraggeber mit einem bzw. mehreren von 'arbeit und personal' vermittelten Bewerbern einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, gibt er sämtliche Unterlagen von Bewerbern, mit denen kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, an 'arbeit und personal' zurück.

7. Haftung
Macht die arbeitsuchende Person in ihrem von 'arbeit und personal' veröffentlichten Bewerberprofil oder bei Einstellungsgesprächen unwahre oder falsche Angaben, so ist 'arbeit und personal' dafür nicht haftbar zu machen.

8. Datenschutz
'arbeit und personal' verpflichtet sich, keinerlei Angaben von Auftraggebern und Arbeitssuchenden an Dritte weiterzugeben.

9. Schutzklausel
Stellt der Auftraggeber einen von ’arbeit und personal’ vorgeschlagenen Bewerber vor Ablauf von 12 Monaten nach Präsentation der Bewerbungsunterlagen ein, ist ’arbeit und personal’ berechtigt, das Honorar nachzufordern.

10. Unwirksamkeit
Weitergehende Vereinbarungen, die nicht mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 'arbeit und personal' übereinstimmen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden.